Auch die Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte aus Nürnberg befasst sich mit der ARAS Group DWC LLC

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Aras Group DWC LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate aufgegeben, umgehend ihre Werbung in Deutschland für Kreditgeschäfte einzustellen. Wie die BaFin weiter ausführt, habe das Unternehmen über die zugehörige Internetseite sowie anderweitige Printmedien „zielgerichtet … potentielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland“ angesprochen. Beworben worden seien hier Darlehensverträge, benannt als „Nachrangdarlehen, Beteiligung, Beteiligungsfinanzierung, banküblich besicherte Darlehen oder auch Auslandsdarlehen“.

Nachrangdarlehen fürs deutsche Zielpublikum

Wie die Bundesanstalt weiter ausführt, sei die Aras Group DWC LLC durch ihre bisherige Geschäftspraxis in die Anbahnung unerlaubter Kreditgeschäfte einbezogen gewesen. Die insoweit getätigte Werbung für Darlehensverträge an deutsche (Unternehmens-) Kunden sei umgehend zu beenden. Der am 4. August 2017 veröffentlichte Bescheid war bereits am 20. Juli 2017 ergangen und ist zwar noch nicht bestandskräftig, jedoch von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

 Vorabüberweisungen ohne Sicherheiten?

Eine etwas weitergehende Recherche im Internet fördert nun einige unschöne Hinweise zutage. So ist hier immer wieder die Rede von Vorabüberweisungen. Diese wiederum seien unter dem Vorwand gefordert worden, entsprechende Zweckgesellschaften zur Darlehensvergabe aus dem arabischen Raum nach Deutschland zu gründen und mit Kapital auszustatten. Nach erfolgtem Transfer – so übereinstimmende Klagelieder – sei der Kontakt abgebrochen und die ursprünglich avisierte Darlehensvergabe nach (vlg. Investition in) Deutschland geplatzt. Zugegebenermaßen erweist sich die Nachprüfung der im Raume stehenden Vorwürfe als schwierig. Die gesammelte und zwischenzeitlich vorliegende Informationslage bestärkt uns jedenfalls doch dahingehend, allfälligen Interessenten in die Angebote der Aras Group DWC LLC ein gerüttelt Maß an Umsicht anzuempfehlen.

One Comment

  1. Thorsten Donnerstag, 14.09.2017 at 09:11 - Reply

    Liebe Redakteure

    In welchem Verhälniss steht die Kanzlei aus Nürnberg zur Aras,
    können Sie da etwas Auskunft geben?
    Ein Freund von mir kommt aus Hof und hat mit der Aras Probleme!
    Kann der Anwalt helfen, oder ist der ein Anwalt der Aras?
    Dank für Ihre Antwort,

    Antwort der Redaktion:
    Ob die Rechtsanwälte letztlich ihrem Kunden helfen können wissen wir nicht.Diesen Artikel hatten wir damals Veröffentlicht, weil es einer der Artikel war die sich mit dem Unternehmen ARAS Group beschäftigt haben. Jeder Rechtsanwalt der sich im Bereich Gesellschaftsrecht auskennt sollte eigentlich eine ordentliche Hilfe darstelen. Gute Empfehlungen bekommt man dann sicherlich auch immer von der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Sollte es hier um ein Darlehensgeschäft gehen, dann sollte ihr Freund das auch der BaFin melden, denn dafür hat die ARAS Group in Deutschland keine Erlaubnis.

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