Anja Kröninger von der Interessengemeinschaft UDI – Warum so hektisch in Sachen UDI? Unverständlich, oder gibt es da

möglicherweise „andere Gründe“, warum man jetzt versucht, Druck auf das Insolvenzgericht zu machen?

Mit Verlaub Frau Anja Kröninger, wir leben in einem Rechtsstaat; ich möglicherweise schon ein paar Jahre länger als Sie.

Nun, wie dem auch sei. Wäre ich Insolvenzgericht in Leipzig, würde ich mich von so einer Aktion nicht beeindrucken lassen, zumal man durchaus den Eindruck bekommen kann, dass es Ihnen hier möglicherweise auch um eine Mandatsvermittlung an die Kanzlei von Rechtsanwalt Schirp aus Berlin gehen könnte.

Sie machen eigentlich in meinen Augen genau das, was sie dem Insolvenzverwalter vorgeworfen haben. Ich weiß nicht, ob Sie da im Moment wirklich gut beraten sind, solche Dinge anzustoßen.

Jeder, der in Deutschland ein Urteil bekommt, was ihm möglicherweise nicht gefällt, der kann doch hier bitte dann auch Rechtsmittel einlegen und Richter in Deutschland sind unabhängig. Weder ein Stefan Loipfinger, noch eine Anja Kröninger oder ein Thomas Bremer werden daran etwas verändern können. Das mag man nicht verstehen in Ihrer aktuellen Situation, aber das ist nun einmal bewährte Praxis. Ich denke auch in Bayern – smile!

Wie Ihnen bekannt sein wird, war und bin auch ich nicht mit der Kanzlei Mattil in diesem Vorgang einverstanden, das habe ich so auch zum Ausdruck gebracht. Das werde ich zukünftig dann auch immer in Bezug auf die Kanzlei Schirp aus Berlin so handhaben.

Schaut man sich die uns in die Redaktion zugespielten mutmaßlichen Schreiben aus Ihrer Feder bzw. Ihrer Verantwortung an, dann ergibt das eben einen fatalen Eindruck.

Wenn Sie das so gewollt haben, dann ist das so in Ordnung.

Hier der Inhalt der uns zugespielten Schreiben:

Liebe Mitstreiter,
wir haben jetzt gut 2000 Briefe an Mitgeschädigte verschickt und sind gespannt auf die Reaktionen – das war richtig viel Arbeit – danke nochmal an alle, die mitgeholfen haben.

Ulli hat zwischenzeitlich auch Beschwerde beim Insolvenzgericht in Leipzig eingereicht weil Dr. Wallner erneut als Insolvenzverwalter für UDI FZ 14 eingesetzt wurde, obwohl das Landgericht Wallner ja eben entlassen hatte (wg. mangelnder Unabhängigkeit bei FZ IV). Langsam fragen wir schon was da beim Insolvenzgericht eigentlich los ist.

Gut wäre, wenn sich noch möglichst viele Anleger der FZ 14-Anlage beim Insolvenzgericht schriftlich (nur via Brief, nicht per Email) ebenfalls über dieses Vorgehen beschweren würden
und auch gleich anprangen dass der Insolvenzverwalter doch bitte die Werbung für die Stimmrechte an udifreundliche Anwälte unterlassen möge. Textbausteine hierfür findet ihr in
der Anlage, die könnt ihr gerne noch abwandeln. Die Zeit drängt, die Beschwerde müßte nächste Woche bei Gericht eingehen!
RAin Schmidt-Morsbach möchte bei der Gläubigerversammlung im Sept. Mitglieder unserer IG für den Gläubigerausschuß vorschlagen. Ebenso wird sie sich selber und auch Stefan
Loipfinger vorschlagen, der sich dankenswerterweise dafür nochmal zur Verfügung stellt.

Wichtig wäre auch bei den verschiedenen Gläubiger-versammlungen Präsenz zu zeigen.

Deshalb: wer nicht zu weit von Leipzig entfernt wohnt – macht euch bitte auf den Weg dorthin wenn jeweils die Anlage verhandelt wird, die ihr auch selber gezeichnet habt (sonst kein Zutritt).
Für UDI FZ 11 ist der Termin am 6.9. – für UDI 2 bis 9 ist der Termin am 9.11. Und schließlich nochmal der Hinweis: wer es noch nicht gemacht hat, bitte die Stimmrechtsvollmacht ausgefüllt an RAin Schmidt-Morsbach schicken – zu finden unter
https://schirp.com/de/udi/vollmachten/ – das ist sehr wichtig für die Besetzung

Beste Grüße
Anja Kröninger

Schreiben II

Amtsgericht Leipzig

Abteilung für Insolvenzsachen

Bernhard-Göring-Straße 64

 

Insolvenzverfahren UDI Energie Festzins 14 UG – Insolvenzverwalter

Aktenzeichen: 401 IN 1235/22

 

Sehr geehrte Damen und Herrn,

mit Beschluss vom 21. Juli 2022 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins 14 UG & Co. KG (s. oben angegebenes Aktenzeichen) eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Leipzig insbesondere die Bestellung von Herrn Dr. Wallner zum vorläufigen Insolvenzverwalter, lege ich form- und fristgerecht Beschwerde ein. 

Ich nehme Bezug auf die Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 27. Juni 2022 in dem das Gericht angeordnet hat, Herrn Dr. Wallner aus seinem Amt als Insolvenzverwalter (bei UDI FZ IV)I zu entlassen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, es habe „berechtigte Zweifel daran, dass der Insolvenzverwalter in der gebotenen Weise gegenüber allen Gläubigern gleichermaßen neutral ist“. Anlass dafür ist ein Brief aus dem September 2021, in dem Herr Dr. Wallner Anlegerinnen und Anlegern der UDI Energie Festzins IV zwei Anwälte als Vertreter für die Gläubigerversammlungen empfohlen hatte. Der Insolvenzverwalter habe, so das Gericht, die Wahl der Anwälte „nicht ansatzweise begründet“ und zudem nicht darauf hingewiesen, dass die Gläubiger sich auch von anderen Fachleuten vertreten lassen können.

Nun wird in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins 14 wieder Dr. Wallner zum Insolvenzverwalter bestellt, so als ob es keinen Beschluss des Landgerichts Leipzig gegeben hätte. Wie kann das sein? Bis die Entscheidung des BGH vorliegt, verlange ich als geschädigter UDI-Anleger einen neuen, unbelasteten Insolvenzverwalter.

Ebenso spreche ich mich entschieden gegen die „gängige Praxis“ des Insolvenzverwalters aus bei seinen Anschreiben „udifreundliche“ Anwälte für die Stimmrechtsvollmachten zu empfehlen.

Ich bitte um Prüfung und Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Schreiben Ende.

2 Comments

  1. Thomas Breuer Donnerstag, 04.08.2022 at 06:43 - Reply

    Ein Skandal, das sage ich auch. Wie kommt die Interessengemeinschaft an die Investorenadressen? Was bekommt die Interessengemeinschaft von Frau Schmidt-Morsbach für jedes Mandat? Die Interessengemeinschaft UDI wird nun zu einer Interessengemeinschaft Rechtsanwälte Schirp und Partner aus Berlin. Ist dies das Ziel der Interessengemeinschaft?

  2. Karl-Heinz Geil Freitag, 29.07.2022 at 16:57 - Reply

    Lieber Herr Bremer,
    ich möchte sie bitten, mal sachlich und inhaltlich zu begründen/erläutern was sie am Vorgehen der IG-UDI zu kritisieren haben. Sind sie tatsächlich der Auffassung dass unser Rechtsstaat so Ideal und Fehlerlos funktioniert, dass es geradezu skandalös ist wenn sich tausende Betroffene zur Wahrung, ihrer mit Füßen getretenen, Interessen zusammenschließen?
    Anmerkung der Redaktion:
    Ist das wirklich Ihr Ernst, den Rechtsstaat in Frage stellen, nur weil ihnen ein Urteil nicht passt? Nicht wirklich, oder? Was denken Sie wie viele Urteile ich bekommen habe die mir nicht gefallen haben in der ersten Instanz? Dann geht man weiter, und dann habe ich mein recht bekommen. Der Rechtsstaat zeichnet sich doch genau dadurch aus, dass man in die nächst Instanz gehen kann, dann muss man aber aus Respektieren, das so lange der Vorgang nicht abschließend entschieden ist, es eben nicht so kommt wie man sich das gedacht hat. Glauben sie allen Ernstes das sich ein deutsches Gericht von kopierten Beschwerden beeindrucken lässt?
    Frau Kröninger will einen Etappensieg in einen „Kriegsgewinn“ umwandeln, das macht man nicht. Natürlich ist das meine Meinung. Ich habe auch eine ganz klare Meinung zu dem empfohlenen Rechtsanwalt in dem Schreiben und der dort genannten Rechtsanwältin. Machen sie sich da einmal „schlau“, dann verstehen sie mich vielleicht.
    Nochmals wir leben in einem freien Land, die IG UDI kann da machen was die will, ihr gutes Recht, mein gutes Recht ist es da Kritik zu üben, was ganz klar nichts daran ändert, dass dieses Urteil wichtig war. In diesem Sinne

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