AFD Entscheidung des sächsischen Landesverfassungsgerichtes: Ein Sieg für die Demokratie – AfD darf mit „längerer Liste“ bei der Landtagswahl antreten

Natürlich bleiben bei der Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshof noch viele Fragen offen, aber zumindest hat man dem politisch unwürdigen Spiel ein Ende gemacht.

Jetzt dürfen 30 statt 18 auf der Landesliste der AfD nach der Wahl in den sächsischen Landtag einziehen.

Es ist möglich, dass die AfD nun aus diesem Vorgang gestärkt hervorgehen wird. Für die CDU, Die Linke, die Grünen und SPD ist das eine krachende Niederlage, die möglicherweise auch die Landtagswahl am 1. September 2019 beeinflussen könnte.

Natürlich muss die AfD Sachsen bitte auch einmal intern „tabula rasa“ machen, damit sich solche  Vorgänge nicht mehr wiederholen. Da sollte der Landesgeschäftsführer mal darüber nachdenken, ob er denn da im richtigen Job ist.

Grundsätzlich muss man aber auch einmal politisch darüber nachdenken, ob das Verfahren des Wahlprüfungsausschuss nicht unabhängiger besetzt wird, um einen möglichen politischen Einfuss zu verhindern.

Alle Parteien werden sich nun auf den Endspurt im sächsischen Wahlkampf konzentrieren, und sich hoffentlich wieder auf politische Themen stürzen, die die Bürger des Freistaates weiterbringen.

Solche Diskussionen wie heute sind natürlich für die Demokratie wichtig, nicht aber für das tägliche Leben der Bürger des Freistaates Sachsen.

Man muss sich jetzt dann auch mal Gedanken darüber machen, ob die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses hier dann eine parteipolitische Entscheidung getroffen haben, oder eben eine Entscheidung die auf Recht und Gesetzt beruht hat.

Das hat eben derzeit nicht den Eindruck nach den gestrigen Ausführungen der Präsidentin des sächsischen Verfassungsgerichtshofes zum Urteil der AfD Sachsen Verfassungsbeschwerde.

 

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