Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Änderung
der Bekanntmachung der Förderrichtlinie
Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft:
INQA-Experimentierräume
Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume vom 1. September 2022 (BAnz AT 08.09.2022 B2) wird geändert.
Die Nummer 7 wird wie folgt geändert:
„Die Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2028.“
Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
Cornelia Schäff
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