35. Bekanntmachung über die Berufung eines Listennachfolgers in den 19. Deutschen Bundestag

Der Bundeswahlleiter

35. Bekanntmachung
über die Berufung eines Listennachfolgers
in den 19. Deutschen Bundestag

Vom 28. April 2021

Gemäß § 84 Absatz 3 der Bundeswahlordnung, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a und b der Verordnung vom 13. Mai 2013 (BGBl. I S. 1255) geändert worden ist, gebe ich bekannt:

Das Mitglied des Deutschen Bundestages Oliver Wittke – gewählt über die Landesliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für Nordrhein-Westfalen – hat gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Niederschrift erklärt, dass er auf seine Mitgliedschaft im 19. Deutschen Bundestag mit Ablauf des 30. April 2021 verzichte.

Auf Grund der Entscheidung des Präsidenten des Deutschen Bundestages wird er gemäß § 47 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes mit Ablauf des 30. April 2021 aus dem Deutschen Bundestag ausscheiden.

Gemäß § 48 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes ist, nachdem der nächstfolgende Bewerber Steffen Kanitz erklärt hat, dass er die Nachfolge nicht annehme, als nächstfolgender, bisher noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Landesliste der CDU für Nordrhein-Westfalen

Herr Dr. Tim Ostermann

vom Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen als gewählt festgestellt worden.

Gemäß § 45 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes erwirbt Herr Ostermann die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag am 1. Mai 2021.

Wiesbaden, den 28. April 2021

W/​2000149100-WB4025

Der Bundeswahlleiter

Dr. Georg Thiel

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