1:1 Assekuranz AG aus Augsburg. Ein wirtschaftlich starker Partner?

In der Vergangenheit haben wir so manchen negativen Kommentar von unseren Usern zu dem Unternehmen bekommen. In den Focus geraten ist das Unternehmen jetzt bei uns durch die Übernahme der Finanzprofi AG aus Hattersheim Gut finden wir zunächst einmal, das die Betreuung der Vermittler wohl weiterhin aus Hattersheim erfolgen wird. Würden die von 1:1 direkt betreut, dann wären da sicherlich viele Makler am Jahresende nicht mehr da. Glaubt man den Ausführen von Uwe. F. aus Bautzen zu dem Unternehmen. Größerer Kummer macht uns in der Redaktion allerdings die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz. Das Ergebnis mit über 4 Millionen Euro Minus ein Desaster für den Vorstand. Man fragt sich da als Vermittler schon „wie sicher ist meine Provision?“. Nun, da das Unternehmen zur WWK Gruppe gehört dürfte das auch zukünftig nicht das Problem sein, aber das Unternehmen muss ja irgendwann einmal auf einen „grünen Zweig“ kommen. Das wiederum wird nur gehen, wenn man zum Beispiel an die Provisionen der Vermittler herangeht. Von Uwe F. haben wir auch gehört, das 1.1 sich unberechtigt Kundenbestände von ihm „angeeignet“ haben soll. Ob das alles so seriös ist, und im Sinne der WWK, das bezweifeln wir doch nun mal wirklich.

1zu1Assekuranzservice

88 Comments

  1. Michael Speiser Mittwoch, 21.04.2021 at 18:25 - Reply

    Erst dieser Tage erhielt ich einen netten Anruf einer Dame, die sich mit der Idee auseinandersetzte, ggf. mit der 1:1 zusammenzuarbeiten. Sie war im WEB auf diese Seite und meine „Erfahrungsberichte“ gestoßen. Gelegentlich erhalte ich immer wieder mal einen solchen Anruf. Das Dankeschön der netten Berufskollegin motiviert mich nun dazu, über den Ausgang meiner jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung mit diesem Unternehmen zu berichten.
    Diese Auseinandersetzungen begannen, wie in früheren Kommentaren geschildert, mit meiner Kündigung Anfang des Jahres 2014. Woraufhin die 1:1 ihrerseits fristlos kündigte. Dies geschieht nach meinen Erfahrungen automatisch, sobald sich ein ehemaliger Geschäftspartner aus welchen Gründen auch immer von der 1:1 trennt. Denn im „Kleingedruckten“ des Vertrages der 1:1 steht, dass diese bei einer fristlosen Kündigung ihrerseits SOFORT sämtliche Zahlungen einstellt. Wie ich leidvoll erfahren musste, interessiert es die Rechtsprechung dieses Rechtsstaates überhaupt nicht, dass die 1:1 damit JEDEM ohne jegliche Begründung die Existenzgrundlage entziehen kann, mit sofortiger Wirkung!
    Alle, die mit der 1:1 zusammenarbeiten oder eine Zusammenarbeit erwägen, sollten sich diesen Punkt der Vertriebsvereinbarung einmal ganz genau vor Augen führen.
    Nebenbei dem sofortigen Ende jeglicher Zahlung, sieht man sich Forderungen der 1:1 ausgesetzt. Seien dies Stornorückforderungen oder Rückforderungen diverser Zuschüsse, wie z. Bsp. auch der Sofort-Courtage.
    Während man also per sofort keinen Cent mehr erhält, laufen Forderungen der 1:1 auf, was, wie in meinem Fall geschehen, sogar in einem Haftbefehl enden kann. Ungeachtet der Tatsache, dass die 1:1 auf der anderen Seite über Jahre hinweg die laufenden Courtagen aus den Verträgen kassiert, die man im Rahmen der Zusammenarbeit dorthin übertragen und/oder über die 1:1 in Deckung gegeben hat. Diese dem ausgeschiedenen Vertriebspartner zustehenden Courtagen werden einfach unterschlagen.
    Will man diese nun einklagen, muss man seine Forderungen „substantiieren“, wie das so schön in unserem Rechtssystem heißt. Nur substantiieren, also belegen Sie Ihre Forderungen erstmal im Detail, wenn Sie aus dem System der 1:1 keine entsprechend verlässlichen Daten ziehen können. Oder wenn die 1:1 vor Gericht zwar behauptet, man könne das, umgekehrt diese Daten dann aber als unvollständig oder gar falsch zurückweist.
    Aufgrund der Unmöglichkeit dieser Substantiierung und der fortgesetzten Verweigerung der Anerkennung durch die 1:1 unterlag ich daher vor dem LG Freiburg und vor dem OLG Karlsruhe. Obwohl den beteiligten Richter:innen klar war, dass mir natürlich die Courtagen aus den laufenden Verträgen zustanden.
    Letztlich erklärte das OLG Karlsruhe aber in seiner Urteilsbegründung, dass die fristlose Kündigung der 1:1 als solche nicht anzuerkennen sei. Seltsam, dass der Richterin dabei nicht auffallen wollte, dass ich damit auch meine Forderungen eigentlich nicht mehr substantiieren musste. Denn gilt die fristlose Kündigung der 1:1 nicht, dürfen die ja auch die Zahlung der laufenden Courtagen nicht einstellen. Leider kann man sich aber gegen derartige „Unfähigkeiten“ deutscher Gerichte nicht wehren. Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Rechtsstaat eben zwei völlig verschiedene Dinge.
    Jedenfalls konnte ich diesen „Strohhalm“ in der Urteilsbegründung als Grundlage dafür einsetzen, nun meinerseits beim LG Augsburg Klage einzureichen, und meine Courtagen einzufordern, die die 1:1 bis dahin bereits seit 5 Jahren unterschlagen hatte.
    Endlich, mit Schreiben vom 18.03.2020, lenkte Herr Harbig, seines Zeichens Rechtsanwalt der 1:1 und ehemaliges Vorstandsmitglied dieses elitären Unternehmens, ein und erkannte meine Forderungen auf Auszahlung der laufenden Courtagen an.
    Ich brauche an dieser Stelle nicht zu erwähnen, dass ich mir diesen Sieg teuer erkämpft hatte. Ein „Gewinn“ oder eine Wiedergutmachung für die jahrelange psychisch belastende Auseinandersetzung, inkl. Haftbefehl und schlechter Schufa, die an den Tag gelegte Arroganz der 1:1 und des Herrn Harbig, die Erkenntnis, dass für die 1:1 wie dem Gericht der Begriff Moral völlig fremd ist, dass man sich aber auch auf Gerechtigkeit ebenso wenig verlassen kann und Recht einfach nur bekommt, wer sich Recht leisten kann, war das am Ende ganz sicher nicht. Daher ist es mir ein persönliches Anliegen, mit meinem Erfahrungsbericht andere vor ähnlichem zu bewahren.

    • Olli Richter Dienstag, 14.09.2021 at 12:46 - Reply

      Du sprichst mir aus der Seele,man müsste den Herrn Harbig das Handwerk legen und einigen führenden auch,das kostet…Ich habe das gleiche mitgemacht und stehe immer noch in der Schufa sämtlich versuche sind gescheitert um aus der Nummer herauszukommen zuletzt fehlte mir das Geld und mein Schuldenberg häufte sich was mich bewegt hat anderst zu arbeiten ,jahrelange Couragen wurden unterschlagen.Trotz allem bin ich mit dem Verein noch nicht fertig,der Tag wird kommen

  2. LB Freitag, 22.06.2018 at 11:51 - Reply

    Die größte Drecks Firma, die es wohl in diesem Bereich gibt!
    Ich rate jedem davon ab, egal in welcher Form, mit dieser Firma in Kontakt zu treten.
    Nicht als Kunde! Nicht als Vermittler! Und schon gar nicht als Mitarbeiter im Innendienst!
    Hier wird jeder angelogen und ausgenutzt! Hier ist keiner was wert, was sich auch im Gehalt wiederspiegelt. Dass hier auch nicht alles legal ist, sieht man allein daran schon, wenn ein Maklervertrag gekündigt wird. Hier werden dann nur die Gesellschaften informiert, von denen kein Geld kommt.

    • manfred dandorf Sonntag, 16.12.2018 at 21:11 - Reply

      ich selber wurde von sven flieshardt beraten und habe über 200.000 euro verloren.
      er läßt sich nicht mehr blicken und macht ein auf dicke hose

      • Sven Flieshardt Donnerstag, 20.12.2018 at 22:07 - Reply

        Hallo Herr Gondorf,
        oder wie immer sie auch heißen mögen! Wenn Sie schon vorgaukeln wollen, mal einer meiner Kunden gewesen sein zu wollen, dann informieren Sie sich doch vorher mal genau. Dann wäre Ihnen zumindest aufgefallen, dass man diese Summe gar nicht anlegen kann bei mir, dass ich nicht weg bin, sondern im Gegenteil sogar für alle Mandanten sehr gut erreichbar!
        Immer wieder spannend wie „mutig“ Menschen im Internet hinter Fakenamen werden! Wenn Sie sich mit meinem Leben schon so sehr beschäftigen und sich davon provoziert fühlen, dann hängen Sie doch noch mal wenigsten 10 Minuten mehr dran für die Detailrecherche. Dann wäre Ihnen dieser Fehler nämlich auch nicht passiert! Vielleicht hätte es dann sogar zu einer glaubhaften Geschichte gereicht! Vielleicht auf der nächsten Plattform! :)
        Fröhliche Weihnachten!

        • dennis lowrenz Sonntag, 23.12.2018 at 20:59 - Reply

          Herr Sven Flieshardt,
          Sie sind ein fabelhaftes Beispiel dafür, das „Strukies“ absolut unseriös sind.

          Ihre „investment-Tipps“ Verstößen gegen diverse Gesetzte in Deutschland. Daher habe ich Sie der BaFin gemeldet. Insbesondere ihr YouTube Account.

          https://www.youtube.com/channel/UCpbjpqGvret_AHJ82iHurzQ/videos

          Dass was Sie bei YouTube anprangern ist nichts Weiteres als Schneeballsysteme. 
Das schlimme daran ist, dass Sie noch Geld damit verdienen.
          Ihr hang zum „Pseudo“ Gutmenschen durch übertriebene Darstellung auf:

          -YouTube
          -Facebook
          -Instagram
          Und die Fake „Business-Zeitschriften und mit ihren Gewonnen Preisen die so unbedeutend sind das es schon peinlich ist …

          … zeigt das Sie Emotionale Probleme haben.

          Befassen Sie sich bitte mit Nächstenliebe. Ich empfehle dafür Robert Betz.
          Sich selbst lieben. Sich selbst akzeptieren. Dies ist heutzutage sicherlich schwer.
          Die Verführung lockt durch die ganzen „like s“ .

          Am Ende des Tages bin ich lieber arm, hässlich. übergewichtig als so ein „Fake“ leben zu führen was Sie führen. Als vorbild dienen Sie nur Gleichgesinnten mit ähnlichen Selbstdarstellung-hang.

          Das Problem ist, das Sie das alles ERNST meinen.
          Das ist die Tragödie. Ansonsten könnte das als Komödie durchgehen was Sie darstellen.

          Mit diesem Kommentar möchte ich Sie nicht schlechtmachen oder persönlich angreifen.
Dies ist ein Weihnachtsgeschenk an Sie.
          Ihr Umfeld wird genauso falsch sein wie Sie selber daher ist die Reflektion sehr schwer.

          Ihr Bremer Nachbar
          D.L

          • Peter Mittwoch, 20.03.2019 at 07:34

            Hallo Herr Lowrenz,
            sehr gut geschriebener Kommentar.
            Habe mir gerade die Scheinwelt von dem genannten Herrn angesehen, sieht für mich nach einer ausgeprägten Profilneurose aus.
            Haben Sie auch viel Geld verloren?
            Da er aber ganz offen seine Umsätze und Einnahmen dokumentiert, sollten Sie auch dem Finanzamt einen Hinweis geben.
            Viel Erfolg!

  3. klausdorfer88 Mittwoch, 02.11.2016 at 12:52 - Reply

    Hallo,

    ich habe mal eine kurze Frage an euch alle. Vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen.

    Ich war 2 Jahre bei der 1zu1.
    Da ich aber immer alleine gearbeitet habe, brachte mir ddie Arbeit kein Spaß mehr, also entschloss ich mich den Job zu wechseln und wieder Spaß zu haben.
    Von meinem RD wurd mir gesagt:
    Mach dir um deinen Bestand keine Sorgen und bekommst eine Entschädigung. Verkauf ihn selbst oder die 1zu1 kauft Ihn auf.

    Tja Pustekuchen. Kurz nach der Gewerbeabmeldung erhalte ich dann die Info, dass der „Bestand“ komplett an die 1zu1 geht und ich damit keine Rechte mehr habe.

    Heute per Mail die Info erhalten, anch einem schlampigen Vorgang, der kurz nach meinem Abgang passierte.
    Ich wollte mich um die Weiterleitung eines KFZ Antrags für den Kunden kümmern, gebe also alle Daten per Mail weiter und erhalte ich Info, ich ahbe keine Vollmacht mehr und es werde sich der neue Betreuer um die Sache kümmern.
    Da haben die einfach mein Bestand verkauft die Schweinebacken!!!

    Frage:
    Gibt es da Chancen trotzdem noch an sein Geld zu kommen ?

    • Alan Dienstag, 20.02.2018 at 17:43 - Reply

      Hallo Klaus.
      Warst du denn Handelsvertreter §84 oder Makler §93.
      Wenn du 84er gewesen bist, hat dir der Bestand nie gehört.
      Schau doch mal in deinen Vertrag – dann wird sich einiges klären!
      Grüße!

  4. Michael Speiser Freitag, 01.07.2016 at 09:49 - Reply

    Hallo Leute,

    meine Auseinandersetzung mit der 1:1 geht in die nächste Runde. Derweil ist von einem aufsehenerregenden Urteil zu hören:

    http://www.procontra-online.de/artikel/date/2016/06/rentenversicherungspflicht-auch-makler-betroffen/

    Nach diesem Urteil, gegen das keine Revision zugelassen wurde, sind Makler, die nur für einen Pool tätig sind rentenversicherungspflichtig!

    Was hat dies nun mit der 1:1 AG zu tun?

    Erstens handelt es sich hier um das Bayerische Landessozialgericht, dem auch die 1:1 AG in Augsburg unterstehen dürfte. Und zweitens ist aus dem Urteil zu entnehmen, dass die Rentenversicherungspflicht damit begründet wurde, dass der Makler in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Pool stand.

    Spätestens bei letzterem dürfte sich die Tragweite dieses Urteils auch für die 1:1 AG und deren Partner offenbaren. Denn wenn ein Pool vertraglich geregelt jederzeit die Zusammenarbeit beenden, und damit zugleich sämtliche Zahlungen einstellen und sogar Rückforderungsansprüche geltend machen kann, entsteht hieraus eine mehr als eindeutige wirtschaftliche Abhängigkeit! Diese vertragliche Konstellation und auch das Verhalten der 1:1 AG im Trennungsfall, wie nicht nur zu meinem Fall zu vernehmen ist, spielt der Entscheidung des Bayerischen Sozialgerichts in die Karten…

    Und wenn das Gericht, wie wohl in diesem Fall, sogar entschieden hat, dass nur der Makler zur Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen verpflichtet ist, sollte man es sich wirklich zweimal überlegen, ob man sich in eine solche „Falle“ begeben will!

    Es wird hier zwar von einer „grob fehlerhaften Einzelfallentscheidung“ gesprochen. Es wird sich aber sicher kein Anwalt finden, der einem Betroffenen die Garantie ausstellt, dass er nicht auch Opfer einer solchen „Einzelfallentscheidung“ werden kann…

    • Andreas Letschert Samstag, 27.08.2016 at 15:58 - Reply

      Guten Tag,

      habe vorhin etwas Positives über 1zu1 berichtet. Warum wurde das wieder gelöscht ?

      Bitte stellen Sie den Text wieder umgehend online.

      Diese Art von Inhaltsübermittlung finde ich etwas einseitig und auf keinen Fall seriös.

      Mit freundlichen Grüßen

      Andreas Letschert

      • Andreas Letschert Samstag, 27.08.2016 at 16:00 - Reply

        Danke, ist jetzt wieder online.

        Mit freundlichen Grüßen

        Andreas Letschert

  5. T.Höfer Samstag, 18.06.2016 at 11:38 - Reply

    Ich habe gerade die Kommentare von der 1zu1 AG hier zum großen Teil gelesen.
    Die Berichterstattung finde ich immer sehr einseitig, da es sich hierbei um Menschen handelt, die im Rechtsstreit mit dem Unternehmen liegen. Das man da nicht objektiv und umemotional handelt, ist wohl vollkommen verständlich.

    Ich selber arbeite seit 5 Jahren mit der 1:1 AG zusammen und bin zufrieden. Natürlich arbeiten hier Menschen und es passieren Fehler. Die Erreichbarkeit der einzelnen Abteilungen ist nicht immer gut, Angebote dauern etwas länger und die Personalabteilung könnte ebenfalls etwas schneller arbeiten. Das sind aus meiner Sicht aber alles kleine Nebenkriegsschauplätze.

    Da ich seit 1998 in der Finanzbranche arbeite, habe ich mich bewusst für das Unternehmen entschieden. Ich habe mittlerweile 400 Handelsvertreter an die 1zu1 AG angebunden und nein, ich bin kein Regionaldirektor und auch nicht von der 1zu1 AG in irgendeiner Form finanziell abhängig.

    Warum habe ich mich also für die 1zu1 AG entschieden?

    – kein anderer Pool kann ein Patronat einer Versicherungsgesellschaft! Was bedeutet das: Wenn ein Pool pleite geht, dann sind sofort alle Courtageansprüche an die Gesellschaften weg. Das hat zur Folge, dass auch ich als Makler keine Bestandsprovision mehr bekomme.

    – tägliche Abrechnung:

    Jeden Tag wird abgerechnet. Andere Pools lassen gerne mal Provisionen 4-8 Wochen auf den Konten liegen, um Liquidität zu sichern.

    – Software: Alles aus einer Hand, keine Administration für mich. Ich kann meinen ganzen Laden mit einer Inndienstkraft führen, da mir alles, wirklich alles abgenommen wird.

    – 42 Monate Stornohaftungszeit bei WWK + Patronat für neue Vertriebspartner ohne 34d. Gerade wenn man ein Team von Nebenberuflern aufbaut, ist das ein mega Hammer.

    – kostenlose Ausbildung zum Versicherungsfachmann für meine neuen Partner

    – geniale Keyaccounter, die fast immer erreichbar sind.

    – Sofortcourtage auf Maklerverträge

    etc. etc. etc.

    Das Gesamtpaket stimmt einfach und mit dem Vorstand Jürgen Afflerbach kann man über alles sprechen und Entscheidungen am Tisch fällen. Als Norddeutscher ist es mir wichtig, dass die Zusagen gehalten werden. Auf die Zusagen von JA konnte ich mich in den letzten 5 Jahren immer verlassen.

    Ach ja, Stornoreserve: Ich musste letztes Jahr ein 6-stellige Steuernachzahlung leisten. Ein Anruf bei JA und das Geld wurde aus der Reserve freigegeben. Ja, die Reserve wird nicht nach 5 Jahren ausgezahlt, sondern es wird weiter angesammelt, aber wenn man mal Geld benötigt dann kostet es ein Anruf und das Geld steht zur Verfügung.

    • Michael Speiser Samstag, 18.06.2016 at 14:59 - Reply

      Hallo Herr Höfer,

      schön, dass es auch Menschen gibt, die mit der 1:1 zufrieden sind. Vielleicht sind Ihre Ansprüche auch nicht sonderlich hoch? Jedenfalls nach meinem Dafürhalten sehr vergütungslastig. Den Ansprüchen eines verantwortungsvollen Versicherungsmaklers, der nicht unbeding die Produkte der WWK pushen möchte, genügt der „Service“ der 1:1 nach meinen Erfahrungen jedenfalls nicht! Und Probleme oder auch „Erkenntnisse“ treten meist erst dann zu Tage, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr wie gewünscht läuft…

      Sie überlesen/übersehen bei Ihrem Lobgesang doch einige Fakten:

      Vertraglich geregelt kann Ihnen die 1:1 AG JEDERZEIT und OHNE jegliche BEGRÜNDUNG FRISTLOS kündigen und damit SÄMTLICHE ZAHLUNGEN einstellen! Selbst wenn Sie zuvor, wie in meinem Fall, selbst fristlos kündigten.

      Nun, was haben Sie dann von Ihrem Bestand, obwohl ihr „Pool“ nicht pleite ist?! Sie dürfen weiter arbeiten, da Ihre Kunden doch wohl weiterhin bei Ihnen aufschlagen, bekommen aber von Ihren bei der 1:1 AG verwalteten Verträgen keinen Cent mehr ausbezahlt! Das ist nicht nur in meinem Fall Tatsache, obwohl ich sogar ständig Besuchsaufträge der 1:1 AG erhalte…

      Schauen Sie in Ihrem Vertrag!

      Einem meiner Kollegen, der sich nicht mit der 1:1 AG angelegt hatte, wurde nur 3 Tage vor Ablauf der vereinbarten Dauer der Zusammenarbeit fristlos gekündigt und sämtliche Zahlungen eingestellt. Freilich wurden Storni inzwischen aber von der 1:1 AG eingeklagt, wie auch bei mir. Trotz Stornorücklagen und dem weiteren Kassieren von Courtagen…

      Wie hat die WWK eigentlich inzwischen die Themen „Umdeckung zu mindestens gleichen Konditionen“, „KFZ“ und „Schadenregulierung“ gelöst? Also Themen, die sich nicht um Ihre Vergütung sondern um die Belange Ihrer Kunden dtehen…

      Und was die finanzielle Situation betrifft:

      Die 1:1 AG hängt doch am Tropf der WWK und wäre ohne diese längst ebenso vom Markt verschwunden. Mal sehen, wie lange sich eine WWK dieses Abenteuer noch leisten kann und will…

      Zur Personalie Afflerbach ist zu vernehmen, dass dieser wohl nicht mehr allzu lange das Zepter bei der 1:1 AG in Händen halten soll? Ist da nicht ein Wechsel zurück zur WWK im Gespräch?

      Wie dem auch sei, es wird immer Kollegen geben, die sich mit der 1:1 AG zufrieden zeigen mögen. Mein Fall ist aber mitnichten nur ein Einzelfall und JEDER, also auch SIE, sollten sich die Vertragsklauseln besser zu Zeiten genauer anschauen, zu denen das Verhältnis noch ok ist. Das Erwachen könnte sonst schmerzvoll sein…

    • Andreas Letschert Samstag, 27.08.2016 at 13:21 - Reply

      Guten Tag in die Runde,
      möchte nur kurz etwas loswerden. Ich bin seit 1988 im Finanzbereich tätig und davon seit 2009 exklusiv für die 1zu1. Ich bin extrem zufrieden.

      Warum ?

      Weil bisher jede gemachte Zusage eingehalten wurde und das System einmalig gut ist.

      Ich kenne sehr viele Kollegen, die sehr sehr positiv über die 1zu1 und Herrn Afflerbach denken. Ich gehöre definitiv gerne dazu !!!

      Herrn Harbig schätze ich auch noch immer sehr !

      Wenn jemand bei der 1zu1 aufhört, hat das meistens auch einen Grund, den man dann hier nicht freiwillig ehrlich veröffentlicht.

      Jeder ist für seinen Erfolg selbst verantwortlich.

      Sucht die Fehler lieber bei euch selbst.

      Mit freundlichen Grüßen

      Andreas Letschert

  6. Michael Speiser Sonntag, 20.03.2016 at 15:10 - Reply

    Hallo Leute,

    ich war mal wieder einige Zeit nicht auf Sendung und sehe heute zum ersten Mal das neue Design dieser Seite. Etwas verwirrend finde ich die chronologische Auflistung der Kommentar, finde ich doch den letzten von Elke Noack vom 02.12.2015 ganz oben und entdecke erst nach dem ich, um diesen Kommentar zu schreiben, ganz nach unten scrolle, die Kommentare von harald kraus und Hans1!?

    Zunächst einmal in Fortsetzung meiner Kommentare:

    Am 17.02.2016 hatte ich vor dem LG Freiburg meinen zweiten Termin mit der 1:1 AG. Ich habe den Prozess verloren!

    Es interessierte den Richter nicht im Geringsten, ob meine fristlose Kündigung berechtigt war und ob diverse Klauseln des Vertrages an sich überhaupt zulässig sind. Es wurde für Recht erkannt, dass die 1:1 AG mir aufgrund meiner fristlosen Kündigung ihrerseits fristlos kündigte und damit sämtliche Zahlungen laufender Courtagen eingestellt hat! Statt dessen soll ich die Forderungen der 1:1 AG erfüllen und die seit nunmehr 2 Jahren nicht mehr an mich weitergeleiteten Courtagen abschreiben!

    Ich vermute, dass auch in euren Verträgen, also derjenigen, die ebenfalls für die 1:1 AG tätig sind, waren oder werden wollen, dieser Passus steht:

    „Im Falle der fristlosen Kündigung des Vertrages durch die Gesellschaft oder dem Verlust der Gewerbegenehmigung des Vertriebspartners gem. § 34 d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler findet keine Fortzahlung der Courtage statt.“

    Dieser Passus war für den Richter am LG das Maß aller Dinge.

    Wenn der Vertriebspartner der Gewerbegenehmigung verlustig wird, kann ich dies bedingt nachvollziehen. Nicht aber, wenn es um den Punkt geht, dass die 1:1 AG – aus welchem Grund auch immer – ihrerseits fristlos kündigt.

    Natürlich gehe ich daher gegen dieses Urteil in Berufung und werde die Frage klären lassen, ob denn eine Vertragsklausel zulässig sein kann, nach der die 1:1 AG, so das Ergebnis des LG Freiburg, zu jeder Zeit eine fristlose Kündigung aussprechen und damit sämtliche weitere Zahlungen einstellen darf!

    Wie sicherlich bekannt, muss nach dem Gesetzestext des HGB eine fristlose Kündigung, anders als im Arbeitsrecht üblich, nicht begründet werden. Das Kalkül der 1:1 AG wird damit offensichtlich:

    „Wir kündigen fristlos und unbegründet, stellen damit sämtliche Zahlungen ein und fordern unsererseits Zahlungen zurück. Damit zwingen wir jeden Vertriebspartner finanziell in die Knie, der nicht über ausreichend Mittel und Nerven verfügt, um sich hiergegen zu wehren! Und von den Wenigen, die es versuchen, werden sicherlich einige vor Gericht unterliegen und spätestens dann aufgeben…“

    Das Risiko der 1:1 AG beläuft sich dabei gegen Null!

    Es kann doch nicht für Recht anerkannt werden, dass Courtagen, die der Mandant im Rahmen seiner Beitragszahlung für die Betreuung durch seinen Makler entrichtet, von der 1:1 AG, die sich dessen sehr wohl bewusst ist, dass der ehemalige Vertriebspartner weiterhin seine Leistung gegenüber seinen Mandanten erbringen muss, einfach einbehalten wird?! Und das im Grunde ohne jegliche weitere Gegenleistung! Das kann und werde ich so nicht akzeptieren.

    Ich erkenne in dieser Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Vertriebspartners und eine reine Willkür-Regelung der 1:1 AG. Diese muss gekippt werden! So wie bereits viele Klauseln in unterschiedlichsten Vertragsgestaltungen für unrecht erkannt wurden…

    Ich konnte mich in meinem Fall vor dem LG Freiburg leider nicht dem Eindruck erwehren, dass der Richter hier die Sache einfach nur schnell zum Abschluss bringen wollte. Gewisse Äußerungen unterstützten diesen Eindruck zusätzlich. Und auf solche Ergebnisse ist die Strategie der 1:1 AG offensichtlich ausgerichtet!

    Über den weiteren Fortgang halte ich euch auf dem Laufenden. Derweil würde ich mich freuen, wenn hier der oder die eine oder andere aus den eigenen Erfahrungen vor Gericht oder aus Anwaltsgesprächen berichten kann. Vielleicht finden sich so gemeinsame Ansätze für das weitere Vorgehen…

    @harald kraus und Hans1

    Meine Meinung zur campusmap GmbH habe ich bereits ausführlich dargelegt. Hiergegen richtet sich ja auch Ihre Kritik, auf die ich gerne antworte:

    Am 27.01.2016 hatten die Partner der campusmap GmbH ihre Jahresauftakttagung. Im Übrigen ein geselliges Beisammensein ohne Protz, Prunk und Tschaka-Tschaka! Dies erwähne ich nur deshalb, weil wir auf dieser Tagung doch tatsächlich von der Führung der campusmap GmbH, in Person des Herrn Thorsten Hartmann, darüber informiert und befragt wurden, wie wir uns die Regelung in Bezug auf den Übergang des Bestandes im Falle einer schweren Krankheit oder gar im Todesfall vorstellen! Ohne hier auf Internas weiter eingehen zu wollen, stelle ich an Sie die Frage, ob Ihr (Pool-)Partner sich derartige Gedanken macht?

    In keinem Fall macht sich darüber eine 1:1 AG Gedanken!!!

    Ich kann daher hier meine Überzeugung zur campusmap GmbH nur erneut zum Ausdruck bringen. Auch auf die Gefahr hin, dass Sie oder andere mir daraus einen (weiteren) Vorwurf machen…

    Und JA, es stimmt, dass Herr Romberg und Herr Hanselmann aus dem Unternehmen campusmap GmbH ausgeschieden sind. Dies jedoch nicht aufgrund finanzieller oder anderer Gründe, die die Zusammenarbeit belastet hätten, sondern aus rein strategischen Überlegungen. Wenn Sie Ihr Kritik auf einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der campusmap begründet hätten, wären Sie sicherlich auf die campsumap24 gestoßen! Mit diesem Unternehmen waren und sind die Herren Romberg und Hanselmann nach wie vor sehr erfolgreich tätig. Aus diesem entstand übrigens die campusmap GmbH unter Mitwirkung des bereits benannten Herrn Hartmann.

    Im Zuge der Eingliederung in die barakiel Unternehmensgruppe wurde dann entschieden, dass sich die Herrn Romberg und Hanselmann wieder ausschließlich der campusmap24 widmen. Hierin ein möglicherweise negatives Szenario zu vermuten, entbehrt jeglicher Grundlage.

    Tatsächlich ist es für die Partner der campusmap GmbH ein Zeichen für den weiteren Fortbestand dieses Unternehmens einerseits und eine auf die Partner ausgerichtete Strategie andererseits. Denn es fanden zu einer möglichen Zusammenarbeit mit diversen Unternehmen am Markt Gespräche statt, die ich hier nicht nennen möchte. Sie können aber versichert sein, dass die Entscheidung für die barakiel Gruppe wohl überlegt und aus meiner Sicht sehr positiv zu bewerten ist. Gerne können Sie sich bei Ihren Recherchen auch einmal mit diesem Unternehmen befassen :-)

    Herr Hartmann selbst ist uns als sehr erfahrener Kenner der Szene, sicher auch aus der Zusammenarbeit mit Unternehmen für die er heute nicht mehr tätig ist oder wäre, bekannt und hat sich, auch in der Wahl der strategischen Ausrichtung, als sehr zuverlässiger Partner erwiesen!

    Und NEIN, Herr Hans1, ich bekomme keine Vorschüsse. In der von der campusmap GmbH grundsätzlich aber angebotenen Möglichkeit mittels einer Vorschussregelung den Schritt aus der AO – oder z. Bsp von der 1:1 AG – in das Maklertum zu wagen, erkenne ich allerdings keinen Grund, dies dem Unternehmen oder einem wechselwilligen Partner als negativ anzukreiden!

    Viele Grüße

    Michael Speiser

  7. Elke Noack Mittwoch, 02.12.2015 at 12:53 - Reply

    Prima Meldung von heute !!!! Herr Lutz Harbig verlässt“auf eigenen Wunsch“ zum 31.03.2016 das Unternehmen.

    • Michael Speiser Sonntag, 20.03.2016 at 15:19 - Reply

      JA, eine tolle Meldung!!!
      Wie war das doch gleich mit dem sinkenden Schiff…?

  8. Betroffener Freitag, 13.11.2015 at 07:35 - Reply

    Das Dokument aus dem Ausgangsbeitrag fehlt. Hat dies einen bestimmten Grund? Können Sie das wieder einstellen?

  9. Roland Bozek Donnerstag, 12.11.2015 at 22:59 - Reply

    Nabend, auch ich werde finanziell von der 1:1 geschädigt, alles ist nach der Kündigung eingefroren worden. Habe Anzeige bei der BAFIN erstattet, kann doch nicht sein, dass die einem ein halbes Leben Arbeit einfach platt machen. Sowas habe ich echt noch nicht erlebt. Es gibt da ein Herrn Mair, den habe ich besonders ins Herz geschlossen :-) mal gucken wie das enden wird. Bin auf die Antwort der BAFIN gespannt. Für Infos von Kolleginnen/Kollegen wäre ich dankbar.

  10. Elke Noack Dienstag, 10.11.2015 at 13:29 - Reply

    War auch lange nicht hier, Finger weg von 1:1. So geht ihr von vornherein einem langen Rechtsstreit um euer Geld aus dem Wege. Alle Punkte von Herrn Speiser haben wir genauso erlebt !!!
    Befinden uns jetzt seit Anfang 2014 im Rechtsstreit mit 1:1. Mittlerweile geht es um 19.000 Euro ohne Stornoreserve. Die werden wir wohl extra einklagen müssen.
    Ende Dezember ist der nächste Gerichtstermin.
    Das jetzt auch der Vorstand Ulf Fleischhacker das Weite gesucht hat ist sehr bezeichnend.

  11. zorro Sonntag, 01.11.2015 at 16:15 - Reply

    Hallo,
    ich stimme Herrn Richert, Herrn Speiser. und Herrn Kanzler völlig zu
    das es den absoluten Tatsachen entspricht…und ich werde weiter gegen die 1:1 AG sprechen und Kämpfen damit Mitarbeiter und Kunden geschützt werden

  12. falkonetti Samstag, 31.10.2015 at 10:24 - Reply

    Warnung: es werden so gut wie keine Stornoreserven ausgezahlt.
    1zu1 =Vortäuschung falscher Tatsachen

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