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Name Bereich Information V.-Datum
FELLOWHOME AG
Berlin
Rechnungslegung/
Finanzberichte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 22.05.2013
 
 

FELLOWHOME AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 98.171,00 148.428,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 63.806,00 112.420,00
II. Sachanlagen 21.865,00 23.508,00
III. Finanzanlagen 12.500,00 12.500,00
B. Umlaufvermögen 520.139,02 511.436,59
I. Vorräte 90.531,32 136.799,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 349.961,22 364.622,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79.646,48 10.014,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 62.004,27 18.813,84
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 287.291,31 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 967.605,60 678.678,43

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 223.787,32
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 329.351,00 329.351,00
II. Kapitalrücklage 1.126.395,49 1.126.395,49
III. Verlustvortrag 1.231.959,17 653.631,33
IV. Jahresfehlbetrag 511.078,63 578.327,84
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 287.291,31 0,00
B. Rückstellungen 70.777,00 6.685,00
C. Verbindlichkeiten 896.828,60 448.206,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 967.605,60 678.678,43

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 der FELLOWHOME AG, Berlin, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.

Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S.4 HGB abgesehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).

Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung wird zu Fortführungswerten bilanziert, da die Überschuldung nach Ansicht der Geschäftsführung durch ausreichend stille Reserven, insbesondere eines originären Firmenwertes ausreichend abgedeckt ist und die Fortführung der Gesellschaft auf Grund von geeignetet Maßnahmen überwiegend wahrscheinlich ist.

Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden degressiv/linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung werden beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Anlagevermögen

Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Auf die Erläuterungen der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 2 HGB verzichtet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Auf die Angabe des nach § 250 Abs. 3 HGB in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommenen Disagio (§ 268 Abs. 6 HGB) wird im Rahmen des offenzulegenden Abschluss gemäß § 274 a Nr. 4 HGB verzichtet.

Rückstellungen

Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeiten

Bezüglich der Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 2 HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. Ebenso wird im Rahmen des offenzulegenden Abschlusses bei den Verbindlichkeitenposten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, auf die Aufgliederung (§ 285 Nr. 2 HGB) gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

Auf die Erläuterung der unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 5 S. 3 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 3 HGB verzichtet.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.

Sonstige Angaben

Anzahl der Arbeitnehmer

Bezüglich der Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2011 erfolgt die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer:

Herrn Udo Schloemer, Berlin, und

Herrn Oliver Diethert, Berlin

Auf die Angabe der den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gewährten Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a) HGB) sowie die Angabe der Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 9 b) HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

Berlin, den 19.03.2013

gez.
Udo Schloemer und
Oliver Diethert
Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 13. Februar 2013 von der Gesellschafterversammlung festgestellt und genehmigt.

Bestätigungsvermerk