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Name Bereich Information V.-Datum
DVVF - Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen Aktiengesellschaft
Würzburg
Rechnungslegung/
Finanzberichte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 06.01.2010
 
 

DVVF - Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen Aktiengesellschaft

Würzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 30.583,00 17.311,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 30.340,00 17.311,00
II. Sachanlagen 243,00 0,00
B. Umlaufvermögen 288.617,75 8.074,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 287.938,16 1.893,59
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 679,59 6.181,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 574,02 138,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 319.774,77 25.523,69

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 188.105,11 2.756,09
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Genussrechtskapital 185.349,02 0,00
III. Verlustvortrag 47.243,91 0,00
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -47.243,91
B. Rückstellungen 12.000,00 6.000,00
C. Verbindlichkeiten 119.669,66 16.767,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 119.669,66 16.767,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 319.774,77 25.523,69

Anhang


 
Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der DVVF AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

 

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Der Jahresabschluss der DVVF AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Der Bestandsnachweis der Vermögens- und Schuldposten wurde anhand ordnungsmäßiger Unterlagen der Gesellschaft geführt. Das Sachanlagevermögen wird durch eine elektronisch geführte Anlagenkartei nachgewiesen. Für die Forderungen und Verbindlichkeiten liegen mit den Sachkonten abgestimmte Saldenlisten vor. Die Bankguthaben sind durch Bankauszüge belegt. Für die übrigen Rückstellungen liegen Berechnungen, Urlaubskarteien und andere Unterlagen vor.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Risiken die nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, und den Jahresabschluss beeinträchtigen sind nicht erkennbar.


Das abnutzbare Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Es wurde als planmäßige Abschreibung die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung von betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern (mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen) angewendet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 (netto) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen; die Werthaltigkeit der Forderungen wurde ausdrücklich nicht geprüft und war nicht Gegenstand des Auftrages. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Die Rückstellungsbeträge werden nur abgezinst, wenn die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB ) aufgestellt. Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Vorstand im Berichtszeitraum:
 Herr Michael Hillenbrand
Mitglieder des Aufsichtsrates im Berichtszeitraum:
 Herr Manfred Baier, Vorsitzender,
 Herr Prof. Dr. jur. Ralf Jahn, stellv. Vorsitzender
 Herr Joachim Hillenbrand