INTRACT bekommt „Einstweilige Verfügung“ gegen sich

Vor einiger Zeit hatten wir über das Unternehmen Intract berichtet. Nun haben wir eine Pressemitteilung im Internet gefunden, die wir ihnen nicht vorenthalten wollen.

PRESSEMITTEILUNG

Einstweilige Verfügung gegen Verbreitung von unvollständigen Unterlagen durch INTRACT

Berlin, 12. August 2011 – Die Gesellschafter der BAC Gruppe haben eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung von unvollständigen Unterlagen über die BAC, die Life Trust und InfraTrust Fonds erwirkt. Die INTRACT GmbH hat es demnach „zu unterlassen, im Rahmen von Eigenwerbung die Erklärungen des Herrn Daniel H. Ryan und des Herrn Oliver Schulz vor dem United States District Court, Northern District of Georgia, Atlanta, Nr.: 1:10-CV-04069-WSD, beide vom 03.01.2011, in ihrer Gesamtheit zu verbreiten, ohne zugleich die diesbezüglichen Widerrufe der Herren Ryan und Schulz in demselben Gerichtsverfahren vom 26.01.2011 zu verbreiten.“
In den durch die INTRACT GmbH verteilten Unterlagen werden insbesondere Erklärungen des ehemaligen Geschäftsführers Oliver Schulz aus einem öffentlichen amerikanischen Gerichtsverfahren vorgelegt, die bereits vor Monaten im selben Verfahren ausdrücklich und vollständig widerrufen und zurückgezogen wurden. Das zuständige Landgericht Wiesbaden führte daher aus, dass sich aus der Verbreitung der Unterlagen eine Gefährdung des Rufes sowie des jeweiligen Geschäftsbetriebes ergibt. INTRACT sei damit verpflichtet, derartige vor Gericht nicht mehr bestandskräftige Erklärungen, gar nicht, oder aber vollständig zu veröffentlichen. Dritte, die sich an der Verbreitung der unvollständigen Unterlagen beteiligen, werden ebenfalls in Anspruch genommen.

Pressekontakt:
Friederike Dinse
CNC – Communications & Network Consulting AG
T +49 69 5060 375 71
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Friederike.Dinse@cnc-communications.com

Auch Medard Fuchsgruber warnt vor dem Unternehmen INTRACT

http://www.fuchsgruber.com/?page_id=166

Neu von Redakteur, 28.08.2011

Wie wir recherchieren konnten, gab es im Umfeld der o.g. EV noch mindestens eine weitere gegen eine Vertriebsgesllschaft im Odenwald-Kreis. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Vermittler für Intract tätig war und sich – als Eigenwerbung – auf Erklärungen von Daniel H. Ryan und Oliver Schulz bezog, ohne zugleich die diesbezüglichen Widerrufe der Herren Ryan und Schulz in demselben Gerichteverfahren zu verbreiten. Er habe also versucht, BAC in Misskredit zu bringen, obwohl Erklärungen mit eindeutigen „Entschuldigungsaussagen“ vorlagen. Wer so agiert, gleich warum, gehört aus der Branche verbannt. Wir haben zudem gehört, dass der ehemalige BAC-Mitarbeiter Winfried Schmidt sich ebenfalls der Intract angeschlossen haben will. Die Gründe erschließen sich uns nicht, außer vielleicht dass er nach Aussagen von ehemaligen BAC-Mitarbeitern Oliver Schulz schon immer wie ein Schoßhund hinterhergetrottelt ist. Trifft dies eigentlich auch für das aus unserer Sicht arg aufgeblasene Marketing- und PR Team der kleinen Sworn von Oliver Schulz zu? Danach sollen Maren Herbst und Wilm Post Oliver Schulz ja auch schon bei BAC begleitet haben, Post ist wohl ein längerer Zeitgenosse … Wir bleiben am Ball, zumal Gesellschafterversammlungen anstehen, die bestimmt Interessantes zu Tage bringen.

One Comment

  1. peterchen Dienstag, 30.08.2011 at 22:07 - Reply

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